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Rechtliche Informationen

Häufige Fragen

Antworten auf wichtige Fragen rund um den CSC Eifelgreen e.V., das Konsumcannabisgesetz (KCanG) und die Mitgliedschaft.

Rechtlicher Hinweis

Diese Informationen dienen ausschließlich der Aufklärung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auslegungen des KCanG konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt oder die zuständige Behörde.

Was ist ein Cannabis Social Club?

Ein Cannabis Social Club (CSC) ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) Cannabis für Mitglieder zum Eigenkonsum anbaut und weitergibt. CSCs dürfen keinen Gewinn erzielen und sind streng reguliert. Der CSC Eifelgreen e.V. ist ein solcher Verein mit Sitz in Roetgen, Eifel.

Ab welchem Alter kann ich Mitglied werden?

Die Mitgliedschaft ist ausschließlich für Personen ab 21 Jahren möglich (§11 Abs. 1 KCanG). Bei der Aufnahme ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis zur Altersverifizierung erforderlich. Ausweiskopien werden nach Prüfung vernichtet – es wird lediglich das Geburtsdatum und die Volljährigkeit festgehalten.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Der CSC Eifelgreen e.V. erhebt einen Mitgliedsbeitrag zur Deckung der Vereinskosten (Anbau, Versicherung, Infrastruktur). Der genaue Beitrag wird im Aufnahmegespräch transparent kommuniziert. Alle Einnahmen fließen ausschließlich in den gemeinnützigen Vereinszweck zurück – Gewinnausschüttung ist gesetzlich untersagt (§12 KCanG).

Wie viel Cannabis darf ich als Mitglied bekommen?

Nach §12 KCanG darf pro Mitglied und Tag maximal 25 Gramm Cannabis weitergegeben werden. Die monatliche Obergrenze beträgt 50 Gramm. Diese Limits gelten für alle Cannabis Social Clubs in Deutschland einheitlich und sind nicht verhandelbar.

Wie läuft die Aufnahme ab?

Die Aufnahme erfolgt in drei Schritten: (1) Online-Registrierung über das Mitgliedsformular auf unserer Website (powered by Cannanas), (2) Prüfung deiner Angaben durch den Vorstand, (3) Freischaltung als Mitglied. Beim ersten persönlichen Treffen im Club wird deine Identität mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis überprüft, um die Richtigkeit der Angaben zu verifizieren. Die Entscheidung über die Aufnahme liegt im Ermessen des Vorstands.

Darf ich im Club oder bei Veranstaltungen konsumieren?

Nein. Der Konsum von Cannabis im Clubraum, bei Club-Veranstaltungen oder in der Öffentlichkeit ist nicht gestattet. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich zur Mitnahme zum Eigenkonsum im privaten Bereich. Dies entspricht den Vorgaben des §10 KCanG (Jugend- und Verbraucherschutz).

Gibt es eine Begrenzung der Mitgliederzahl?

Ja. Nach §16 KCanG ist die Mitgliederzahl eines Cannabis Social Clubs auf maximal 500 Personen begrenzt. Bei Erreichen dieser Grenze wird eine Warteliste geführt. Die aktuelle Mitgliederzahl wird auf Anfrage beim Vorstand mitgeteilt.

Wie ist der Abstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen?

Der CSC Eifelgreen hält den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen und Jugendeinrichtungen ein (§10 Abs. 2 KCanG). Der Vereinssitz in Roetgen wurde unter Berücksichtigung dieser Vorgabe gewählt.

Was ist der Unterschied zum Schwarzmarkt?

Ein CSC operiert im gesetzlich geregelten Rahmen: keine Gewinnabsicht, streng kontrollierte Mengenlimits, Altersverifikation, Jugendschutz und transparente Herkunft. Im Gegensatz zum Schwarzmarkt steht beim CSC die Qualitätssicherung und der gemeinnützige Zweck im Vordergrund – nicht der wirtschaftliche Gewinn.

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