Erstes bundesweites CSC-Verzeichnis veröffentlicht – CSC Eifelgreen offiziell gelistet
Der Deutsche Hanfverband hat erstmals ein bundesweites Verzeichnis aller genehmigten Cannabis Social Clubs veröffentlicht. Der CSC Eifelgreen e.V. ist darin unter der Bezirksregierung Köln offiziell aufgeführt – ein Meilenstein für Transparenz und Sichtbarkeit unseres Vereins.
# Erstes bundesweites CSC-Verzeichnis veröffentlicht – CSC Eifelgreen offiziell gelistet
Der Deutsche Hanfverband hat im Juni 2026 erstmals eine umfassende Liste aller in Deutschland genehmigten Anbauvereinigungen veröffentlicht. Der CSC Eifelgreen e.V. aus Roetgen ist darin offiziell verzeichnet – ein wichtiger Schritt für Transparenz und rechtliche Sichtbarkeit.
Was passiert ist
Am 19. Juni 2026 veröffentlichte der Deutsche Hanfverband (DHV) unter dem Titel „Vier Bundesländer veröffentlichen CSC-Listen" die bislang umfassendste Übersicht aller in Deutschland genehmigten Cannabis Social Clubs. Bislang hatten die zuständigen Landesbehörden keine öffentlichen Listen der genehmigten Vereine zur Verfügung gestellt. Der DHV hatte über das Informationsfreiheitsgesetz bei allen Bundesländern Auskünfte eingefordert und die Ergebnisse in einer zentralen, öffentlich zugänglichen Liste zusammengetragen.
Die Veröffentlichung ist eine Momentaufnahme mit Stand April 2026 und wird vom DHV nicht laufend aktualisiert. Dennoch markiert sie einen Wendepunkt: Erstmals ist für interessierte Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar, welche Anbauvereinigungen in welchem Bundesland und in welchem Regierungsbezirk genehmigt wurden – und wo sich diese Vereine befinden.
Der CSC Eifelgreen in der Liste
Der CSC Eifelgreen e.V. ist in der Liste unter dem Regierungsbezirk Köln mit Sitz in Roetgen aufgeführt, zusammen mit unserer Website csc-eifelgreen.org. Die Bezirksregierung Köln hat nach den Daten des DHV bisher 29 Vereine genehmigt. Damit gehört der Regierungsbezirk Köln zu den aktivsten in Nordrhein-Westfalen – und der CSC Eifelgreen ist Teil dieses regionalen Netzwerks genehmigter Anbauvereinigungen.
Für unseren Verein bedeutet die Listung vor allem eines: offizielle Sichtbarkeit. Dass wir als genehmigter Cannabis Social Club in einem öffentlichen Verzeichnis erscheinen, stärkt die Legitimität unserer Arbeit und macht nachvollziehbar, dass wir die Anforderungen des Konsumcannabisgesetzes erfüllen. Es dokumentiert, dass der CSC Eifelgreen e.V. eine real existierende, behördlich anerkannte Anbauvereinigung in der Nordeifel ist.
NRW weiterhin Spitzenreiter
Die DHV-Liste bestätigt die Vorreiterrolle Nordrhein-Westfalens bei der Umsetzung des KCanG. Über alle vier Regierungsbezirke hinweist – Arnsberg (26 genehmigte Vereine), Detmold (13), Düsseldorf (32) und Köln (29) – kommt NRW auf insgesamt 100 genehmigte Anbauvereinigungen. Das ist der höchste Wert aller Bundesländer. Zum Vergleich: Baden-Württemberg hat 35 genehmigte Vereine, Rheinland-Pfalz 27, Brandenburg 21, und Bayern lediglich 9, wobei dort ebenfalls ein generelles Genehmigungshindernis durch baurechtliche Restriktionen beklagt wird.
Diese Zahlen zeigen, dass die pragmatische Umsetzung des KCanG in NRW – und insbesondere durch die Bezirksregierung Köln – funktioniert. Der CSC Eifelgreen profitiert direkt von diesem Umfeld: Die regionalen Strukturen sind etabliert, die Behörden arbeiten sachorientiert, und es existiert ein funktionierendes Netzwerk von Anbauvereinigungen in der Region.
Innenministerkonferenz: Kein Genehmigungsstopp
Eine weitere aktuelle Entwicklung betrifft die Innenministerkonferenz (IMK) Mitte Juni 2026. Auf hessischen Antrag hin wurden dort zwar eine kritische Haltung zur Teillegalisierung und die Forderung nach Reduzierung der hohen Besitzmengen formuliert. Der von einigen Bundesländern angestrebte Genehmigungsstopp für Cannabis Social Clubs sowie ein allgemeines Konsumverbot in der Öffentlichkeit wurden jedoch nicht beschlossen. Das bedeutet: Die Genehmigungspraxis für CSCs läuft weiter, auch in NRW.
Für den CSC Eifelgreen ist das eine wichtige Bestätigung. Die rechtlichen Grundlagen unseres Vereinsbetriebs bleiben bestehen, und die Bezirksregierung Köln kann ihre Genehmigungspraxis fortsetzen. Die politische Debatte um Anpassungen des KCanG wird zwar weitergehen – der abschließende Evaluationsbericht wird erst zum 1. April 2028 erwartet –, aber an der Existenzberechtigung von Anbauvereinigungen rüttelt vorerst nichts.
Warum Transparenz für uns wichtig ist
Der CSC Eifelgreen e.V. begrüßt die Veröffentlichung der CSC-Listen ausdrücklich. Transparenz ist ein zentraler Baustein eines seriösen Vereinsbetriebs. Dass interessierte Personen nun öffentlich überprüfen können, ob ein Verein behördlich genehmigt ist, schützt vor unseriösen Angeboten am Rande der Legalität und stärkt das Vertrauen in das CSC-Modell insgesamt.
Wir verstehen uns als Teil einer gemeinnützigen, demokratisch verfassten Vereinsstruktur. Unsere Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln, unsere Aufnahme in das DHV-Verzeichnis und unsere öffentliche Website csc-eifelgreen.org sind Ausdruck dieses Anspruchs. Die Mitgliedschaft beim CSC Eifelgreen steht volljährigen Personen ab 21 Jahren offen, gemäß den Vorgaben des § 11 KCanG. Der Konsum von Cannabis auf dem Vereinsgelände ist untersagt.
Ausblick
Die DHV-Liste ist ein Meilenstein, aber sie ist eine Momentaufnahme. Der DHV fordert zu Recht, dass die Bundesländer selbst und laufend aktualisierte Listen veröffentlichen. Niedersachsen hat mit der Veröffentlichung auf der Seite der Landwirtschaftskammer bereits ein Beispiel gesetzt. Wir hoffen, dass auch NRW und andere Bundesländer diesem Beispiel folgen.
Für den CSC Eifelgreen e.V. bleibt die Aufgabe dieselbe: einen geregelten, gemeinnützigen und transparenten Vereinsbetrieb in der Eifel zu führen, die Vorgaben des KCanG einzuhalten und unseren Beitrag dazu zu leisten, dass das Modell der Anbauvereinigung funktioniert. Dass wir inzwischen auf einer öffentlichen Liste stehen, ist dafür ein gutes Fundament.
--- CSC Eifelgreen e.V. – Dein Cannabis Social Club in der Eifel. Mitgliedschaft ab 21 Jahren gemäß § 11 KCanG. Der Konsum von Cannabis auf dem Vereinsgelände ist untersagt.