Zwei Jahre KCanG: EKOCAN-Zwischenbericht zeigt Cannabis-Kriminalität rückläufig – Schwarzmarkt aber ungebrochen
Der zweite EKOCAN-Zwischenbericht vom April 2026 zieht eine gemischte Bilanz: Cannabis-Straftaten sinken um 60 bis 80 Prozent, der Jugendkonsum steigt nicht – doch der illegale Markt ist weiterhin robust. Was das für Cannabis Social Clubs in NRW und den CSC Eifelgreen bedeutet.
# Zwei Jahre KCanG: EKOCAN-Zwischenbericht zeigt Cannabis-Kriminalität rückläufig – Schwarzmarkt aber ungebrochen
Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes legt die Bundesregierung den zweiten Evaluationsbericht vor. Das Fazit ist differenziert: Die befürchteten Risiken sind nicht eingetreten, doch beim Schwarzmarkt bleibt viel zu tun. Für Cannabis Social Clubs in NRW und den CSC Eifelgreen ist das ein klares Signal.
Was der EKOCAN-Zwischenbericht untersucht
Am 1. April 2026 — genau zwei Jahre nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) — veröffentlichte die Bundesregierung den zweiten EKOCAN-Zwischenbericht. Erarbeitet wurde er vom EKOCAN-Konsortium, das die wissenschaftliche Begleitevaluation des Gesetzes durchführt. Im Gegensatz zum ersten Zwischenbericht vom Oktober 2025, der allgemeine Trends beim Konsum und bei der Strafverfolgung beleuchtete, hat der April-Bericht einen klar definierten Schwerpunkt: die Auswirkungen des Cannabisgesetzes auf die cannabisbezogene organisierte Kriminalität. Erstmals fließt dabei umfassend die Datenbasis des Bundeskriminalamts (BKA) ein.
Untersucht wurden Veränderungen im Schwarzmarktvolumen seit April 2024, mögliche Verschiebungen in kriminellen Strukturen sowie die Entwicklung der allgemeinen Drogenkriminalität. Parallel dazu werden das Konsumverhalten verschiedener Altersgruppen, die Auswirkungen auf den Straßenverkehr und die Praxis der Strafverfolgung ausgewertet. Die Ergebnisse fließen direkt in politische Entscheidungsprozesse ein — gerade vor dem Hintergrund, dass die große Koalition im Koalitionsvertrag eine ergebnisoffene Evaluierung vereinbart hat.
Erste Bilanz vom Oktober 2025: Befürchtungen nicht bestätigt
Bereits der erste EKOCAN-Zwischenbericht vom Oktober 2025 hatte mit mehreren Befürchtungen aufgeräumt, die Kritiker des Gesetzes von Beginn an umgetrieben hatten. Der viel beschworene Anstieg des Jugendkonsums blieb aus. Der Gesamtkonsum in Deutschland wurde auf 670 bis 823 Tonnen Cannabis pro Jahr geschätzt — eine Zahl, die eher die bereits bestehende Realität abbildet als einen durch das Gesetz ausgelösten Boom. Bemerkenswert war der Befund zur Strafverfolgung: Cannabis-bezogene Delikte im sogenannten Hellfeld, also die polizeilich erfassten Fälle, sanken um 60 bis 80 Prozent. Konsumnahe Eigenbedarfsdelikte sind weitgehend weggefallen.
Was sich gleichzeitig verändert hat, ist die Arbeit der Behörden. Anstelle von Besitzdelikten traten Ordnungswidrigkeiten, die einen anderen behördlichen Umgang erfordern. Der zweite Bericht prüft nun, ob dieser Effekt anhält und wie er sich auf die organisierte Kriminalität auswirkt.
Schwarzmarkt: verdrängt oder nur verlagert?
Die zentrale Frage des April-Berichts: Hat die Legalisierung den Schwarzmarkt geschwächt, oder hat er sich bloß angepasst? Die Datenlage ist gemischt. BKA-Präsident Holger Münch betonte noch im Frühjahr 2026, dass der Cannabis-Schwarzmarkt nach wie vor robust sei. Gleichzeitig zeigen Erfahrungen aus der Schweiz, wo ähnliche regulierte Pilotmodelle laufen, dass ein legales Angebot den illegalen Absatz langfristig zurückdrängt — allerdings nicht von heute auf morgen.
Das strukturelle Problem ist bekannt: Die rund 500 genehmigten Anbauvereinigungen in Deutschland erreichen bisher nur einen kleinen Bruchteil der tatsächlichen Konsumentinnen und Konsumenten. Von diesen rund 500 genehmigten Vereinen sind nach Angaben des Redaktionsnetzwerks Deutschland nur etwa 86 operativ tätig, geben also tatsächlich an Mitglieder aus. Solange die Lücke zwischen legalem Angebot und realem Bedarf so groß bleibt, existiert ein Markt für illegale Strukturen. Das ist weniger ein Versagen des Gesetzes als ein Versagen bei der Umsetzung: zu viele Hürden bei Genehmigungen, zu wenige funktionsfähige Clubs in der Fläche.
NRW als Vorreiter: 37 genehmigte Clubs
Nordrhein-Westfalen ist bei der Umsetzung des KCanG Vorreiter. Mit 37 genehmigten Cannabis Social Clubs belegt das bevölkerungsreichste Bundesland den ersten Platz im Bundesländervergleich, gefolgt von Niedersachsen mit 25 Anbauvereinigungen. Zum Vergleich: In Bayern wurde bislang kein einziger Club zugelassen, im Saarland ebenfalls nicht. Berlin hat erst eine einzige Anbauvereinigung an den Start gebracht.
Dass NRW die Vorreiterrolle einnimmt, ist auch für den CSC Eifelgreen von Bedeutung. Die Bezirksregierung Köln als zuständige Genehmigungsbehörde hat in der Praxis gezeigt, dass eine pragmatische, sachorientierte Umsetzung des Gesetzes möglich ist. Der Cannabis Euskirchen Social Club (Canneu) — der erste und bisher einzige Anbauverein im Kreis Euskirchen — erhielt seine Genehmigung bereits am 10. März 2025 und hat den Anbaubetrieb mittlerweile aufgenommen. Das zeigt: Die regionalen Strukturen funktionieren, wenn die Behörden mitarbeiten.
Was der Bericht politisch bedeutet
Selten war ein Evaluationsdokument politisch so aufgeladen wie dieser Zwischenbericht. Eine vollständige Rücknahme des Gesetzes gilt als unwahrscheinlich, da die SPD als Koalitionspartnerin jeden Rückbau blockiert. Realistischer sind gezielte Anpassungen: strengere Auflagen für Anbauvereinigungen, erweiterte Präventionsprogramme, möglicherweise Korrekturen bei Besitzmengen oder Mitgliederzahlen. Der Thüringer Fall — wo zwei genehmigte Clubs die Ausgabe vorübergehend eingestellt haben, weil die behördlich vorgeschriebene Chargenprüfung jeder einzelnen Ernte für ehrenamtliche Vereine wirtschaftlich nicht tragbar ist — zeigt jedoch, dass zu strenge Auflagen das Gegenteil bewirken können: Sie treiben die Mitglieder zurück zum Schwarzmarkt, statt sie über legale Strukturen zu erreichen.
Den abschließenden Evaluationsbericht mit der vollständigen Gesamtbewertung erwartet das Bundesgesundheitsministerium erst zum 1. April 2028. Bis dahin bleibt das Cannabisgesetz das, was es von Anfang an war: ein Experiment unter Beobachtung.
Was das für den CSC Eifelgreen bedeutet
Der EKOCAN-Zwischenbericht bestätigt, was wir als Verein von Anfang an vertreten haben: Der Weg zu einem transparenten, regulierten und gemeinschaftlichen Anbau ist der richtige — auch wenn das Ziel noch nicht erreicht ist. Die Zahlen zeigen, dass das KCanG nicht die negativen Folgen ausgelöst hat, die von Kritikern vorhergesagt wurden. Gleichzeitig wird deutlich, dass erst eine ausreichende Zahl funktionsfähiger Cannabis Social Clubs den Schwarzmarkt zurückdrängen kann.
Für den CSC Eifelgreen e.V. ist das ein klarer Auftrag: Weiter an der Umsetzung arbeiten, an den Vorgaben des § 11 KCanG festhalten — gemeinnützig, ohne Gewinnerzielungsabsicht, für volljährige Mitglieder ab 21 Jahren, ohne Konsum auf dem Vereinsgelände — und zeigen, dass das Modell funktioniert. Jeder Club, der seinen Betrieb aufnimmt, ist ein Schritt zur Verdrängung des Schwarzmarkts. Die Eifel mit ihrer ländlichen Struktur und geeigneten Flächen hat dabei Potenzial, das längst nicht ausgeschöpft ist.
--- CSC Eifelgreen e.V. – Dein Cannabis Social Club in der Eifel. Mitgliedschaft ab 21 Jahren gemäß § 11 KCanG. Der Konsum von Cannabis auf dem Vereinsgelände ist untersagt.